Vermieter muss Wohnung nicht persönlich besichtigen
17Januar
Vermieter muss Wohnung nicht persönlich besichtigen
Bei Mängeln in einer Mietwohnung muss der Vermieter nicht persönlich zur Besichtigung erscheinen. Der Mieter muss akzeptieren, dass der Vermieter eine Person seiner Wahl mit der Besichtigung beauftragt.
Mieter lässt Beauftragte nicht in die Wohnung
Im vorliegenden Fall forderte ein Mieter die Beseitigung verschiedener, teils kleinerer Mängel in seiner Wohnung. Da der Vermieter keine Zeit hatte, die Mängel persönlich zu sichten, schickte er zum ersten Termin eine Vertraute und zum zweiten Termin seinen Rechtsanwalt. Der Mieter verwehrte jedoch beiden Personen – auch nach einer Abmahnung – den Zutritt. Er forderte, dass der Vermieter persönlich erscheint oder einen Fachhandwerker schickt. Schließlich sprach der Vermieter die fristlose Kündigung aus.
Fristlose Kündigung begründet
Das Landgericht Berlin urteilte zugunsten des Vermieters. Der Mieter muss die vom Vermieter entsandten Personen akzeptieren und diese zum vereinbarten Besichtigungstermin in die Wohnung lassen. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, persönlich zu erscheinen. Auch ist zur Mängelbesichtigung keine Fachausbildung nötig. (LG Berlin 63 S 316/16)
Das könnte Sie auch interessieren
-
11. September 2025
Von Staffelmiete bis Mietpreisbremse: Was Sie bei der Mieterhöhung beachten müssen
Bei vermieteten Wohnungen steht in der Regel irgendwann die Frage nach einer Mieterhöhung [...]
lesen -
04. September 2025
Neubau oder Bestand? Worauf Käufer beim Immobilienerwerb achten sollten
Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie gehört zu den größten finanziellen Weichenstellungen [...]
lesen -
28. August 2025
Maklerquote stabilisiert sich im zweiten Quartal 2025
Eine aktuelle Analyse von Sprengnetter und ImmoScout24 belegt: Die Maklerquote stabilisiert sich im [...]
lesen