Makler: Keine Aufklärungspflicht in Steuerfragen
27Dezember

Muss ein Makler seine Auftraggeber in steuerrechtlichen Fragen beraten oder aufklären? Diese Frage beschäftigte aktuell den Bundesgerichtshof (BGH). Eine Immobilienverkäuferin hatte ihre Maklerin verklagt, da diese sie nicht auf die Spekulationsfrist hingewiesen hatte.
Hintergrund: Hausverkauf innerhalb der Spekulationsfrist
Die Verkäuferin hatte 2004 ein Haus für 170.000 Euro gekauft und beauftrage die Maklerin 2013 mit dem Verkauf des Objektes. Bereits im Juli 2013 wurde das Gebäude für 295.000 Euro verkauft. Da sich jedoch der Verkaufszeitpunkt noch innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist befand, forderte das Finanzamt rund 48.000 Euro Steuern. Die Verkäuferin verklagte die Maklerin und verlangte Schadenersatz in Höhe der gezahlten Steuern.
Entscheidung: Keine Aufklärungspflicht
Der BGH entschied, dass in diesem Fall keine Aufklärungspflicht der Maklerin bestand, die Klage wurde abgewiesen. Welche Aufklärungs- und Beratungspflichten aus dem Maklervertrag hervorgehen, muss im Einzelfall entschieden werden. Ein Ausnahmefall wäre es zum Beispiel, wenn sich ein Makler als Fachmann in Steuerfragen präsentiert.
(BGH I ZR 152/17)
Das könnte Sie auch interessieren
-
30. Oktober 2025
Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen
Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das [...]
lesen -
23. Oktober 2025
Aufwärtstrend bei Baugenehmigungen
Im August 2025 wurde in Deutschland der Bau von 19.300 Wohnungen genehmigt. Wie [...]
lesen -
16. Oktober 2025
Mehrgenerationenwohnen: bei Älteren beliebter als bei Jüngeren
Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Online-Marktplatzes ImmoScout24 zeigt: 47 Prozent der Deutschen [...]
lesen