Bundestag: Maklercourtage wird bundesweit geteilt
21Mai
Um Immobilienkäufer zu entlasten, wurde im Bundestag die Teilung der Maklercourtage beschlossen. Zusammen mit der Grundsteuer, den Kosten für den Notar und Grundbucheintrag mussten Käufer Kaufnebenkosten in Höhe von neun bis 16 Prozent aufbringen. In Zukunft sollen sich Verkäufer und Käufer die Courtage teilen.
Einheitliche Regelung voraussichtlich ab 2021
In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen sowie in einigen Regionen Niedersachsens muss der Käufer derzeit noch für die gesamte Maklerprovision aufkommen. Inklusive Mehrwertsteuer kommen hierfür bis zu 7,14 Prozent zusammen. In allen anderen Bundesländern wird die Gebühr theoretisch geteilt; vielerorts ist es jedoch noch Verhandlungssache, wer wieviel bezahlt.
Nachweis der Zahlung erforderlich
Um sicherzustellen, dass die 50/50-Regelung auch eingehalten wird, soll der Verkäufer oder der Makler dem Käufer belegen, dass die erste Hälfte bezahlt wurde. Dies könne zum Beispiel durch Kontoauszüge oder Überweisungsbelege passieren. Erst dann muss der Käufer seinen Anteil bezahlen. Experten fürchten nun, dass Makler das Zahlungsausfallrisiko tragen, falls der erste Beauftragende insolvent wird oder stirbt, bevor die Zahlung des anderen eingegangen ist. Für diesen speziellen Fall gibt es nach aktuellem Stand noch keine offizielle Regelung.
Das könnte Sie auch interessieren
-
07. August 2025
Heizungsmarkt im Rückwärtsgang – Wärmepumpe legt jedoch zu
Die deutsche Heizungsindustrie verzeichnet auch im ersten Halbjahr 2025 einen deutlichen Rückgang der [...]
lesen -
31. Juli 2025
Wohnungskauf als Kapitalanlage: 5 Tipps für Anleger
Aufgrund mangelnder Alternativen an den Kapitalmärkten und um ihr Vermögen vor einer möglichen [...]
lesen -
24. Juli 2025
Bauturbo: Durchbruch für selbstgenutztes Wohneigentum
Der gemeinnützige Verband Wohneigentum begrüßt die Nachbesserung beim § 246e BauGB als „Durchbruch [...]
lesen