Auch im Hochsommer: Warmwasser muss verfügbar sein
02August
Das Landgericht Fulda entschied in einem aktuellen Urteil, dass der Vermieter seine Mieter vor Warmwasserausfall bewahren muss – auch im Hochsommer.
Hintergrund: Leerer Heizöltank
Die Mieterin einer Wohnung beschwerte sich bei ihrer Vermieterin darüber, dass Heizung und Warmwasser abgeschaltet waren. Sie erreichte sie jedoch weder telefonisch, noch per SMS. Auch die Aufforderung ihres Rechtsanwalts, die Warmwasserversorgung wiederherzustellen, blieb ohne Erfolg. Erst nachdem ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt wurde, reagierte die Vermieterin und stellte die Versorgung wieder her. Als Begründung gab sie einen leeren Heizöltank an. Am Ende stritten sich die beiden Parteien darüber, wer die Gerichtskosten zu tragen hat.
Das Urteil: Versorgung muss sichergestellt sein
Das Landgericht Fulda entschied, dass die Vermieterin die Gerichts- und Prozesskosten bezahlen muss. Warmwasser sollte zu jedem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, insbesondere im Sommer besteht erhöhter Bedarf bei der Körperhygiene. Wasser aufzuwärmen, zum Beispiel mithilfe eines Wasserkochers, hält das Gericht für nicht zumutbar. Somit wäre die einstweilige Verfügung zulässig gewesen. (LG Fulda 5 T 200/17)
Das könnte Sie auch interessieren
-
19. Juni 2025
Photovoltaik: Lohnt sich das für mich?
Viele Hauseigentümer fragen sich aktuell, ob sich eine Photovoltaikanlage noch lohnt. Die gemeinnützige [...]
lesen -
12. Juni 2025
Achtung vor Betrugsmaschen auf dem Wohnungsmarkt
Immer häufiger nutzen Betrüger den angespannten Wohnungsmarkt aus, um mit gefälschten Wohnungsanzeigen und [...]
lesen -
05. Juni 2025
Heizkosten 2024: Fernwärme rund 30 Prozent teurer
Die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2024 wird für viele Mieterinnen und Mietern zu [...]
lesen